Die angekündigte Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohns für alle arbeitenden Bürger zeigt immer mehr arbeitsmarktpolitische Schwachstellen, das ist die nüchterne Analyse der Mittelstandvereinigung im Kreis Segeberg. Sie führt zur Gefährdung von Arbeit- und Ausbildungsplätzen. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, dass 8,50 Euro verpflichtend als Lohnuntergrenze gelten sollen. Der Kreisvorsitzende Hans-Peter Küchenmeister appelliert an die Bundestagsabgeordneten in seinem Kreis und in Schleswig-Holstein, sie sollten noch einmal über Differenzierungen beim Mindestlohn nachdenken. Die Vergütungen für einen Ausbildungs- oder Praktikantenplatz müsste auf ca. 1.400 Euro monatlich steigen. Eine so hohe Belastung, macht sich Küchenmeister Sorgen, würde zu einem rapiden Rückgang der Ausbildungsbereitschaft...
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